Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Dänemark

Dänemark betreibt ein zweigleisiges System zur Anerkennung von Qualifikationen. Akademische und nicht reglementierte Abschlüsse werden von der Styrelsen for Forskning og Uddannelse (Behörde für Hochschulwesen und Wissenschaft) bewertet, die als dänisches ENIC-NARIC-Zentrum fungiert und einen ligestillingsattest (Gleichwertigkeitsbescheinigung) ausstellt, der einen ausländischen Abschluss dem dänischen Bildungssystem zuordnet. Reglementierte Berufe werden von sektorspezifischen Behörden bearbeitet: Styrelsen for Patientsikkerhed (Dänische Patientensicherheitsbehörde) erteilt die autorisation (Berufszulassung) für eine breite Palette von Gesundheitsberufen, während Advokatsamfundet (Dänische Rechtsanwaltskammer) die Zulassung zur Tätigkeit als Advokat regelt. Dänemark setzt die EU-Richtlinie 2005/36/EG durch die Bekendtgørelse om anerkendelse af erhvervsmæssige kvalifikationer um und gewährt die automatische Anerkennung für die sieben Sektorberufe, sofern der Antragsteller im EWR ausgebildet wurde.

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Anerkennungsstellen

Styrelsen for Forskning og Uddannelse — ENIC-NARIC Denmark

Akademisch

Teil des Ministeriums für Hochschulwesen und Wissenschaft (Uddannelses- og Forskningsministeriet). Fungiert als dänisches ENIC-NARIC-Zentrum, bewertet akademische Qualifikationen ausländischer Institutionen und stellt ligestillingsattester (Gleichwertigkeitsbescheinigungen) aus, die ausländische Abschlüsse dem dänischen Bildungssystem zuordnen. Wird von Arbeitgebern und Einwanderungsbehörden für nicht reglementierte Berufe verwendet.

www.ufm.dk/en/education/recognition-and-transparency/recognition/enic-naric-denmark

Styrelsen for Patientsikkerhed (Danish Patient Safety Authority)

Reglementierter Beruf

Zuständige Behörde für die Berufszulassung von Gesundheitsberufen in Dänemark. Erteilt die autorisation an Ärzte, Pflegefachkräfte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Physiotherapeuten, klinische Ernährungsberater und viele weitere Gesundheitsberufe. Wendet die automatische Anerkennung für im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Sektorberufen an und das allgemeine System für Drittstaatsangehörige und andere Berufe.

www.stps.dk/en

Advokatsamfundet (Danish Bar and Law Society)

Reglementierter Beruf

Gesetzliche Körperschaft, die die Zulassung zur Tätigkeit als Advokat (Anwalt mit Auftrittsberechtigung vor Gericht) in Dänemark regelt. Im EWR zugelassene Rechtsanwälte dürfen während einer dreijährigen Integrationsperiode unter ihrem Herkunftslandstitel tätig sein, bevor sie den vollständigen dänischen Advokat-Status beantragen können. Nicht im EWR qualifizierte Anwälte müssen gesonderte nationale Anforderungen erfüllen.

www.advokatsamfundet.dk

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Reglementierte Berufe

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Anerkennungsverfahren

1

Prüfen, ob der Beruf in Dänemark reglementiert ist

Prüfen Sie auf der Website der Styrelsen for Patientsikkerhed die vollständige Liste der Gesundheitsberufe, die eine autorisation erfordern. Für andere Berufe wenden Sie sich an Advokatsamfundet (Recht) oder bestätigen Sie dies beim Ministerium für Hochschulwesen und Wissenschaft. Viele Berufe – darunter Ingenieurwesen, Architektur und die meisten technischen Berufe – sind in Dänemark gesetzlich nicht reglementiert, sodass eine formelle Anerkennung keine rechtliche Voraussetzung für die Beschäftigung ist.

2

Für akademische Anerkennung: Antrag bei der Styrelsen for Forskning og Uddannelse (UFM) stellen

Stellen Sie über das UFM-Portal einen Online-Antrag auf einen ligestillingsattest (Gleichwertigkeitsbescheinigung). Sie benötigen Ihr Abschlusszeugnis, offizielle Leistungsnachweise und Ausweisdokumente. Die UFM ordnet die ausländische Qualifikation dem dänischen Bildungssystem zu und stellt ein Zertifikat aus, das von dänischen Arbeitgebern weitgehend akzeptiert wird. Dieser Weg wird für nicht reglementierte Berufe und als ergänzende Dokumentation für reglementierte Berufe genutzt.

3

Für Gesundheitszulassung: Online-Antrag bei der Styrelsen for Patientsikkerhed (STPS) stellen

Stellen Sie Ihren Antrag auf stps.dk. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Ihr Abschlusszeugnis, offizielle Leistungsnachweise, eine Bescheinigung über den beruflichen Status von Ihrer Heimatbehörde sowie Ausweisdokumente. Stellen Sie sicher, dass Dokumente übersetzt sind, wenn sie nicht auf Dänisch, Englisch, Norwegisch oder Schwedisch vorliegen. Die STPS prüft die Vollständigkeit, bevor die inhaltliche Prüfung beginnt.

4

STPS-Prüfung — automatische Anerkennung oder allgemeines System

Für im EWR ausgebildete Antragsteller in einem der sieben Sektorberufe (Arzt, Krankenpfleger, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Hebamme, in bestimmten Fällen Physiotherapeut) gilt die automatische Anerkennung, und die STPS erteilt die autorisation nach Überprüfung der Qualifikationsnachweise. Für Drittstaatsangehörige oder Berufe außerhalb des automatischen Systems führt die STPS einen inhaltlichen Vergleich durch und kann Ausgleichsmaßnahmen fordern – einen Eignungstest (praktisk prøve) oder einen Anpassungslehrgang von bis zu drei Jahren.

5

Autorisation erhalten und Beruf ausüben

Sobald die STPS die autorisation-Bescheinigung ausstellt, sind Sie berechtigt, den geschützten Berufstitel zu führen und in Dänemark tätig zu sein. Bewahren Sie das Originaldokument auf – Arbeitgeber, die dänische Einwanderungsbehörde (SIRI) und Krankenhausabteilungen für Personalwesen werden es anfordern. Die autorisation kann mit Bedingungen verknüpft sein (z. B. können für Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt Sprachanforderungen gelten).

6

Für Recht: Advokatsamfundet zu den Anforderungen kontaktieren

Im EWR qualifizierte Rechtsanwälte, die in ihrer Heimatjurisdiktion eingetragen sind, können in Dänemark unter ihrem Herkunftslandstitel tätig sein. Nach einer dreijährigen effektiven Praxis im dänischen Recht können sie bei Advokatsamfundet den vollständigen dänischen Advokat-Status beantragen. Nicht im EWR qualifizierte Anwälte müssen nationale Anforderungen separat erfüllen – wenden Sie sich direkt an Advokatsamfundet, da diese Route nicht durch die EU-Richtlinie geregelt wird.

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Typische Zeitrahmen

Akademische Gleichwertigkeitsbewertung durch die UFM (ligestillingsattest) 4–8 Wochen ab vollständigem Antrag
STPS-Gesundheitszulassung — vollständiger EWR-Antrag (Berufe mit automatischer Anerkennung) 4–8 Wochen
STPS-Gesundheitszulassung — Drittstaatsangehörige oder Berufe im allgemeinen System 8–16 Wochen; bei komplexen Anträgen ggf. länger
Ausgleichsmaßnahme — Eignungstest (praktisk prøve) oder Anpassungslehrgang Anpassungslehrgang bis zu 3 Jahre; Eignungstest je nach Verfügbarkeit
Advokatsamfundet — Integrationszeit für EWR-Anwälte vor Erlangung des vollständigen Advokat-Status 3 Jahre effektive Praxis im dänischen Recht

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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Dänemark nicht reglementiert sind – darunter die meisten Ingenieurspezialgebiete, IT, Unternehmensmanagement und Architektur außerhalb mitgliedschaftsgeschützter Titel – ist eine formelle Anerkennung keine gesetzliche Voraussetzung für eine Beschäftigung. Arbeitgeber können jedoch einen ligestillingsattest (Gleichwertigkeitsbescheinigung) der Styrelsen for Forskning og Uddannelse (UFM), dem dänischen ENIC-NARIC-Zentrum, anfordern. Dieses Dokument ordnet den ausländischen Abschluss dem dänischen Bildungssystem zu und wird von dänischen Arbeitgebern und Einwanderungsbehörden weitgehend als Qualifikationsnachweis akzeptiert. Anträge werden online über das UFM-Portal gestellt und dauern in der Regel 4–8 Wochen. Die Bescheinigung ist besonders nützlich bei Bewerbungen über die dänische Positivliste, die voraussetzt, dass der Antragsteller eine für den aufgeführten Beruf relevante Ausbildung nachweist.

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EU-Rahmenhinweise

Dänemark setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) durch die Bekendtgørelse om anerkendelse af erhvervsmæssige kvalifikationer (Verordnung über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen) um. Die sieben Sektorberufe mit automatischer Anerkennung – Arzt, Krankenpfleger, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Hebamme und Architekt (soweit der Titel abgedeckt ist) – gelten für im EWR ausgebildete Fachkräfte: Die Styrelsen for Patientsikkerhed erteilt die autorisation auf Vorlage der Qualifikationsnachweise ohne inhaltlichen Vergleich des Ausbildungsinhalts. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen das allgemeine System über die zuständige Behörde nutzen. Dänemark nimmt auch am Europäischen Berufsausweis (EPC) für ausgewählte Berufe teil.

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Warnhinweise

Warnhinweis

Positivlistenberechtigung kann sich in der Mitte des Zyklus ändern

SIRI hat die Positivlisten 2026 am 19. Januar 2026 nach der Veröffentlichung vom 1. Januar angepasst, sodass eine Stelle, die früher im Monat verfügbar erschien, möglicherweise nicht mehr auf der aktuellen Liste steht. Die aktuelle Routenseite prüfen, bevor Sie einreichen oder einen wegspezifischen Umzugsplan unterzeichnen.

Warnhinweis

Die ergänzende Gehaltsgrenzregelung ist nicht einfach eine günstigere Gehaltsgrenzregelung

Sie enthält zusätzliche Anforderungen rund um Arbeitslosenquoten, Stellenausschreibung, Geldbußen und Bankkontoabwicklung, und die separate Stellensuchseite besagt, dass Inhaber des ergänzenden Gehaltsgrenzweges nicht dieselbe Stellensuchgenehmigungsoption wie mehrere andere Hauptarbeitswege erhalten.

Warnhinweis

Die meisten Genehmigungen bleiben an die spezifische Stelle und den Arbeitgeber gebunden

Ein neuer Arbeitgeber oder eine wesentlich andere Rolle bedeutet in der Regel einen neuen Antrag, auch wenn einige Änderungen beim gleichen Unternehmen unter den Gehaltsgrenz-, Forscher- und Fast-Track-Rahmen toleriert werden. Nicht davon ausgehen, dass die dänische Aufenthaltsgenehmigung automatisch einen Jobwechsel unverändert übersteht.

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Offizielle Quellen

1

Gehaltsgrenzregelung

www.nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/Pay-limit-scheme

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

2

Beløbsordningen

www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans%C3%B8ge/Arbejde/Bel%C3%B8bsordningen

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

3

Ergänzende Gehaltsgrenzregelung

nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/The-Pay-Limit-Schemes/Supplementary-Pay-Limit-scheme

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

4

Mindestbetrag der ergänzenden Gehaltsgrenzregelung

www.nyidanmark.dk/en-GB/Words-and-concepts/SIRI/Minimum-amounts/The-Supplementary-Pay-Limit-Scheme%27s-minimum-amount

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

5

Positivliste für Hochschulabsolventen

www.nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/Positive-List-Higher-Education

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

6

Positivliste für Facharbeiter

nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/The-Positive-Lists/Positive-List-for-skilled-work

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

7

Fast-Track-Regelung

nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/Fast-track

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

8

Zertifizierung

nyidanmark.dk/en-GB/Applying/Work/Certification

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

9

Forscher

nyidanmark.dk/en-GB/You-want-to-apply/Work/Researcher

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

10

Gehalt auf dänisches Bankkonto

nyidanmark.dk/en-GB/Words-and-concepts/SIRI/Salary-to-Danish-bank-account

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

11

Stellensuche

nyidanmark.dk/en-GB/Your-situation-is-changing/Work/Employment-change/Job-search

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

12

Anpassung der Positivlisten

www.nyidanmark.dk/en-GB/News-Front-Page/2026/01/Adjustment-of-the-Positive-Lists

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

13

Justering af positivlisterne

nyidanmark.dk/da/Nyheder/2026/01/Justering-af-positivlisterne

official · Dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) · geprüft 2026-04-23

14

So beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis

um.dk/en/travel-and-residence/how-to-apply-for-a-residence-permit/

official · Außenministerium Dänemarks · geprüft 2026-04-23

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Dänemark – EU-Land

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/denmark_en

official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23

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Arbeitsmarktgleichgewicht

star.dk/en/labour-market-monitoring/labour-market-balance/

official · Dänische Agentur für Arbeitsmarkt und Rekrutierung (STAR) · geprüft 2026-04-23

Work permits

Once your qualifications are recognised, check the available work permit routes for Dänemark.

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