Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Deutschland

Deutschland verfügt über eines der am stärksten strukturierten Anerkennungssysteme für Berufsqualifikationen in Europa. Akademische Abschlüsse werden über die KMK-Datenbank ANABIN und die deutsche ENIC-NARIC-Stelle bewertet. Berufsqualifikationen werden nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) mit einer gesetzlichen Entscheidungsfrist von vier Monaten geprüft. Reglementierte Berufe – darunter Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Pflege, Recht, Architektur und Lehramt – erfordern eine gesonderte Zulassung durch die zuständige Berufskammer oder Landesbehörde, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt oder ausgeübt werden kann.

01

Anerkennungsstellen

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Reglementierte Berufe

Beruf Zuständige Stelle Anerkennungstyp
Medizin (Arzt/Ärztin) State medical chambers (Landesärztekammern) under Bundesärztekammer Automatisch (EU-Richtlinie)
Zahnmedizin (Zahnarzt/Zahnärztin) State dental chambers under Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Automatisch (EU-Richtlinie)
Pharmazie (Apotheker/Apothekerin) State pharmacy chambers under ABDA — Federal Union of German Associations of Pharmacists Automatisch (EU-Richtlinie)
Pflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) State nursing chambers (Landespflegekammern) or state health authorities where no chamber exists Allgemeines System
Architektur (Architekt/Architektin) State architects' chambers (Landesarchitektenkammern) Allgemeines System
Recht (Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) State bar associations (Rechtsanwaltskammern) under the Federal Bar Association (BRAK) Nur national
Lehramt (Lehrer/Lehrerin) State education ministries (Kultusministerien) — competent authority depends on federal state Allgemeines System
Ingenieurwesen (Ingenieur/Ingenieurin) State engineers' chambers (Ingenieurkammern) — title protection varies by Bundesland Allgemeines System
Veterinärmedizin (Tierarzt/Tierärztin) State veterinary chambers (Landestierärztekammern) under Bundestierärztekammer Automatisch (EU-Richtlinie)
Hebammenwesen (Hebamme) State health authorities or midwifery associations — regulated under Hebammengesetz 2020 Allgemeines System

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Anerkennungsverfahren

1

Prüfen, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist

Nutzen Sie den BMBF-Anerkennungs-Finder unter anerkennung-in-deutschland.de, um zu prüfen, ob Ihr Zielberuf in Deutschland einer Erlaubnis zur Berufsausübung bedarf. Reglementierte Berufe erfordern eine formelle Anerkennung, bevor Sie tätig werden können; für nicht reglementierte Berufe ist lediglich eine Vergleichbarkeitsbeurteilung erforderlich, sofern ein Arbeitgeber dies verlangt.

2

Zuständige Stelle für Ihren Beruf und Ihr Bundesland ermitteln

Deutschland verfügt über keine einheitliche nationale Anerkennungsstelle. Die Zuständigkeit ist auf Bundes- und Länderebene sowie nach Berufsfeldern aufgeteilt. Nutzen Sie den Behördenfinder des Anerkennungsportals oder die BMBF-Datenbank, um die für Ihren Beruf im Bundesland Ihrer geplanten Tätigkeit zuständige Stelle zu ermitteln.

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Unterlagen zusammenstellen

Zu den erforderlichen Standardunterlagen gehören: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Zeugnisse, amtliche beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Identitätsnachweis (Reisepass), Lebenslauf sowie Nachweise über Berufserfahrung. Akademische Zeugnisse aus Ländern, die in ANABIN mit H+ eingestuft sind, können eine zusätzliche Beglaubigung erfordern (Apostille oder vollständige Legalisation, je nach Ausstellungsland).

4

Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen

Reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen direkt bei der in Schritt 2 ermittelten zuständigen Stelle ein. Viele Stellen akzeptieren inzwischen Online-Anträge. Entrichten Sie die anfallende Bearbeitungsgebühr (je nach Stelle und Beruf in der Regel 100–600 €). Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf – die gesetzliche Frist für die Entscheidung beginnt ab dem Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

5

Entscheidung abwarten

Nach dem BQFG muss die zuständige Stelle innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags über Berufsqualifikationen entscheiden. Für reglementierte Berufe (Medizin, Recht usw.) gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen. Die Entscheidung lautet auf vollständige Anerkennung, teilweise Anerkennung mit Ausgleichsmaßnahmen oder Ablehnung. Die Stelle muss eine schriftliche Begründung vorlegen.

6

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen absolvieren

Bei teilweiser Anerkennung kann die Verpflichtung bestehen, eine Eignungsprüfung abzulegen oder einen Anpassungslehrgang unter Aufsicht der zuständigen Stelle zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss wird die vollständige Anerkennung erteilt. Für den Arztberuf und bestimmte andere Berufe kann stattdessen eine Kenntnisprüfung vorgeschrieben sein.

7

Anerkennungsbescheid erhalten

Bei vollständiger Anerkennung stellt die zuständige Stelle einen formellen Anerkennungsbescheid aus. Für reglementierte Berufe berechtigt dieser Bescheid zur Führung des geschützten Berufstitels und kann als Nachweis im Rahmen des Arbeitserlaubnisantrags vorgelegt werden. Bewahren Sie das Original auf – Einwanderungsbehörden und Arbeitgeber werden es verlangen.

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Typische Zeitrahmen

Akademische Gleichwertigkeitsbewertung (ANABIN/ENIC) 2–3 Monate
Anerkennung beruflicher Qualifikationen (gesetzliche Frist nach BQFG) Bis zu 4 Monate nach vollständigem Antragseingang
Reglementierter Beruf – Medizin 3–6 Monate; länger bei erforderlicher Kenntnisprüfung
Reglementierter Beruf – Pflege 3–5 Monate je nach Landesbehörde
Ausgleichsmaßnahme – Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang 3–12 Monate zusätzlich nach Entscheidung über Teilanerkennung

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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Deutschland nicht reglementiert sind – beispielsweise die meisten ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen, Softwareentwicklung, Betriebswirtschaft und viele technische Berufe – ist eine formelle Anerkennung vor der Arbeitsaufnahme gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber und Einwanderungsbehörden können jedoch eine Zeugnisbewertung der deutschen ENIC-NARIC-Stelle an der Kultusministerkonferenz (KMK) anfordern. Dieses Dokument bewertet das Niveau eines ausländischen Abschlusses im Vergleich zum deutschen Hochschulsystem. Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 200 € und der Prozess dauert 4–8 Wochen. Das BMBF-Anerkennungsportal bietet auch eine freiwillige Vergleichbarkeitsbeurteilung für nicht reglementierte Berufsqualifikationen an.

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EU-Rahmenhinweise

Deutschland setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) über das EU-Berufsanerkennungsgesetz (EUBAGE) und berufsrechtliche Fachgesetze um. Für die sieben Berufe des automatischen Anerkennungsregimes – Arzt/Ärztin, Pflegefachkraft, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – erhalten EU/EWR-Staatsangehörige die Anerkennung auf Vorlage der Befähigungsnachweise, ohne dass eine inhaltliche Prüfung der Ausbildung erfolgt. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen den allgemeinen oder nationalen Anerkennungsweg beschreiten. Berufsqualifikationen werden gesondert durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) geregelt, das bundesrechtlich geregelte Ausbildungsberufe erfasst und sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Antragstellende gilt.

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Warnhinweise

Warnhinweis

Gehaltsgrenzen und Finanzierungsuntergrenzen ändern sich jährlich

Die Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU und die Finanzierungsbeträge für die Chancenkarte werden für das jeweilige Rechtsjahr veröffentlicht; vor der Verwendung einer gespeicherten Zahl die aktuellen offiziellen Seiten prüfen.

Warnhinweis

Nationale Visumbearbeitungszeiten sind nicht kalkulierbar genug, um sie zu verkürzen

Das Auswärtige Amt warnt, dass Visumsanträge für längere Aufenthalte mehrere Monate dauern können; die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Botschaft ab.

Warnhinweis

Reglementierte Berufe erfordern eine gesonderte Zulassung

Ein Stellenangebot allein genügt nicht für Wege in reglementierte Berufe wie das Gesundheitswesen, wenn die Berufserlaubnis noch fehlt.

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Offizielle Quellen

1

Germany country profile

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/germany_en

official · European Union · geprüft 2026-04-23

2

Visa & residence overview

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

3

EU Blue Card

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/eu-blue-card

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

4

Work visa for qualified professionals

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/work-qualified-professionals

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

5

Job search opportunity card

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/opportunity-card/job-search

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

6

Opportunity card questions and answers

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/opportunity-card/questions-answers

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

7

Visa for research

www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/other/research

official · Federal Government of Germany · geprüft 2026-04-23

8

Visas for Germany

www.auswaertiges-amt.de/en/visa-service/215870-215870

official · Federal Foreign Office · geprüft 2026-04-23

9

Visa fuer Deutschland

www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visabestimmungen-allgemein

official · Auswaertiges Amt · geprüft 2026-04-23

10

Residence Act (English translation)

www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg/englisch_aufenthg.html

legislation · Federal Ministry of Justice and Federal Office of Justice · geprüft 2026-04-23

11

Section 18g Residence Act

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18g.html

legislation · Federal Ministry of Justice and Federal Office of Justice · geprüft 2026-04-23

12

Section 18d Residence Act

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18d.html

legislation · Federal Ministry of Justice and Federal Office of Justice · geprüft 2026-04-23

13

Section 20a Residence Act

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20a.html

legislation · Federal Ministry of Justice and Federal Office of Justice · geprüft 2026-04-23

14

BAMF EU Blue Card guidance

www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu.html

official · Federal Office for Migration and Refugees · geprüft 2026-04-23

15

BAMF researcher residence guidance

www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/AnerkennungForschungseinrichtungen/Aufenthaltstitel/aufenthaltstitel-node.html

official · Federal Office for Migration and Refugees · geprüft 2026-04-23

Work permits

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