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Anerkennungsstellen
Ministry of Education, Research, Development and Youth of the Slovak Republic (Ministerstvo školstva, výskumu, vývoja a mládeže Slovenskej republiky)
AkademischZentrales Regierungsministerium, das das slowakische Bildungssystem und den Anerkennungsrahmen überwacht. Zuständig für die Nostrifikácia bestimmter Abschlusskategorien, für die keine slowakische Universität ein entsprechendes Programm anbietet, und ist die zuständige Behörde für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Auch die wichtigste Regulierungsbehörde für den Anerkennungsprozess insgesamt.
www.minedu.sk
SAIA — Slovak Academic Information Agency (Slovenská akademická informačná agentúra)
AkademischSlowakiens NARIC-Kontaktstelle. SAIA stellt Informationen und Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Slowakei bereit, erteilt aber selbst keine Anerkennungsentscheidungen. Antragsteller werden beraten, welche slowakische Universität sie für die Nostrifikácia kontaktieren sollen und welche Dokumente erforderlich sind.
www.saia.sk/en
Individual Slovak universities (in the relevant academic field)
AkademischDie Nostrifikácia für Hochschulabschlüsse wird von der slowakischen öffentlichen Universität durchgeführt, die einen Studiengang im gleichen Fachbereich wie der anzuerkennende Abschluss anbietet. Der Antragsteller muss die geeignete Universität selbst identifizieren und beantragen. Es gibt keine einzelne zentrale Universität für alle Fachbereiche. Bei erfolgreichem Abschluss erteilt die Universität eine nostrifikačná doložka (Anerkennungsbescheinigung).
www.minedu.sk
Slovak Medical Chamber (Slovenská lekárska komora, SLK)
Reglementierter BerufRegistriert und lizenziert Ärzte für die klinische Praxis in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Ärzte profitieren von der automatischen Anerkennung im Rahmen des Sektoralwegs; Drittstaatsangehörige müssen zunächst die Nostrifikácia ihres Medizinstudiums an einer slowakischen Medizinfakultät erhalten, bevor sie die SLK-Registrierung beantragen.
www.lekom.sk
Slovak Chamber of Dentists (Slovenská komora zubných lekárov, SKZL)
Reglementierter BerufRegistriert Zahnärzte für die klinische Praxis in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Zahnärzte profitieren von der automatischen Anerkennung; Nicht-EWR-Zahnärzte müssen zunächst die Nostrifikácia ihres Zahnmedizinstudiums abschließen.
www.skzl.sk
Slovak Chamber of Pharmacists (Slovenská lekárnická komora, SLKM)
Reglementierter BerufRegistriert Apotheker für die Berufsausübung in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Apotheker mit der sektoriellen Qualifikation profitieren von der automatischen Anerkennung; Nicht-EWR-Apotheker müssen zunächst die Nostrifikácia abschließen.
www.lekarnici.sk
Slovak Chamber of Nurses and Midwives (Slovenská komora sestier a pôrodných asistentiek, SKSPA)
Reglementierter BerufRegistriert Krankenpfleger und Hebammen für die Berufsausübung in der Slowakei im Rahmen des allgemeinen Systems. Gilt sowohl für EWR- als auch für Nicht-EWR-Antragsteller; Ausgleichsmaßnahmen (Eignungstest oder Anpassungslehrgang) können erforderlich sein.
www.sksapa.sk
Slovak Chamber of Architects (Slovenská komora architektov, SKA)
Reglementierter BerufRegistriert Architekten für die selbstständige Berufsausübung in der Slowakei. Im EWR ausgebildete Architekten mit der sektoriellen Qualifikation profitieren von der automatischen Anerkennung. Nicht-EWR-Architekten müssen die Nostrifikácia abschließen und den allgemeinen Weg beschreiten.
www.komarch.sk
Slovak Bar Association (Slovenská advokátska komora, SAK)
Reglementierter BerufRegistriert Rechtsanwälte für die vollständige Zulassung zur slowakischen Anwaltschaft. Nicht-EWR-Anwälte müssen slowakische Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die slowakische Anwaltsprüfung ablegen. EWR-Anwälte dürfen unter ihrem heimischen Berufstitel tätig sein und können nach einer 3-jährigen Integrationsperiode mit Ausübung slowakischen Rechts die vollständige Zulassung beantragen.
www.sak.sk
Slovak Chamber of Civil Engineers (Slovenská komora stavebných inžinierov, SKSI)
Reglementierter BerufAutorisiert Bauingenieure für die selbstständige Berufsausübung und das Unterzeichnen von Baudokumenten in der Slowakei. Die Anerkennung folgt dem allgemeinen System; für Antragsteller, deren Ausbildung erheblich von slowakischen Standards abweicht, können Ergänzungsprüfungen erforderlich sein.
www.sksi.sk
02
Reglementierte Berufe
| Beruf | Zuständige Stelle | Anerkennungstyp |
|---|---|---|
| Medizin (lekár/lekárka) | Slovak Medical Chamber (Slovenská lekárska komora, SLK) | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Zahnmedizin (zubný lekár/zubná lekárka) | Slovak Chamber of Dentists (Slovenská komora zubných lekárov, SKZL) | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Pharmazie (farmaceut/farmaceutka) | Slovak Chamber of Pharmacists (Slovenská lekárnická komora, SLKM) | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Krankenpflege und Hebammenwesen (sestra / pôrodná asistentka) | Slovak Chamber of Nurses and Midwives (Slovenská komora sestier a pôrodných asistentiek, SKSPA) | Allgemeines System |
| Architektur (architekt/architektka) | Slovak Chamber of Architects (Slovenská komora architektov, SKA) | Automatisch (EU-Richtlinie) |
| Recht (advokát/advokátka) | Slovak Bar Association (Slovenská advokátska komora, SAK) | Nur national |
| Bauingenieurwesen (stavebný inžinier/stavebná inžinierka) | Slovak Chamber of Civil Engineers (Slovenská komora stavebných inžinierov, SKSI) | Allgemeines System |
03
Anerkennungsverfahren
Prüfen, ob Ihr Beruf in der Slowakei reglementiert ist
Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Zielberuf in der Slowakei eine Zulassung erfordert. Reglementierte Berufe (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Krankenpflege, Architektur, Recht, Bauingenieurwesen) erfordern eine formelle Anerkennung, bevor Sie tätig werden können. Nicht reglementierte Berufe erfordern gesetzlich keine Nostrifikácia, doch slowakische Arbeitgeber verlangen die nostrifikačná doložka häufig auch für nicht reglementierte Tätigkeiten. SAIA kann beraten, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Die zuständige slowakische Universität in Ihrem Fachbereich ermitteln
Wenden Sie sich für Hochschulabschlüsse an SAIA oder recherchieren Sie direkt, welche slowakische Universität einen Studiengang im gleichen Fachbereich wie Ihr Abschluss anbietet. Nur diese Universität kann die nostrifikačná doložka für Ihren Abschluss ausstellen. Für Sekundarschulzeugnisse wenden Sie sich an das zuständige regionale Schulamt (krajský školský úrad). Es gibt keine einzige zentrale Universität — die richtige Institution zu finden ist Aufgabe des Antragstellers.
Den Nostrifikácia-Antrag vorbereiten und einreichen
Bereiten Sie das Originalzeugnis, das offizielle akademische Transcript, eine beglaubigte slowakische Übersetzung von einem súdny prekladateľ/súdny tlmočník (gerichtlich bestellten vereidigten Übersetzer), eine Apostille oder Legalisation des Originaldokuments nach Bedarf sowie das Antragsformular der Universität vor. Reichen Sie diese beim zuständigen Fakultätsbüro ein und bezahlen Sie die Verwaltungsgebühr. Die gesetzliche Frist für die Entscheidung der Universität beträgt 30–60 Tage ab Eingang eines vollständigen Antrags.
Etwaig erforderliche Ergänzungsprüfungen absolvieren
Die prüfende Universität kann zusätzliche Prüfungen verlangen, wenn sie erhebliche Unterschiede zwischen Ihrem Lehrplan und den slowakischen Abschlussstandards feststellt. Diese müssen vor Erteilung der nostrifikačná doložka abgeschlossen werden. Anforderungen und Zeitrahmen für Ergänzungsprüfungen variieren je nach Universität und Fachbereich.
Die nostrifikačná doložka erhalten
Bei erfolgreichem Abschluss der Bewertung und bestandenen Ergänzungsprüfungen erteilt die Universität eine nostrifikačná doložka (Anerkennungsbescheinigung), die bestätigt, dass Ihr ausländischer Abschluss dem entsprechenden slowakischen Abschluss gleichwertig ist. Bewahren Sie das Original und beglaubigte Kopien auf — Arbeitgeber und Berufskammern werden diese anfordern.
Bei der Berufskammer registrieren (nur für reglementierte Berufe)
Legen Sie für reglementierte Berufe die nostrifikačná doložka der zuständigen Berufskammer (SLK, SKZL, SLKM, SKSPA, SKA, SAK, SKSI) vor und schließen Sie das Kammerregistrierungsverfahren ab. Für im EWR ausgebildete Fachkräfte in den sieben Berufen mit automatischer Anerkennung bewerben Sie sich direkt bei der Kammer im automatischen Weg, ohne vorherige Nostrifikácia.
04
Typische Zeitrahmen
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Weg für nicht reglementierte Qualifikationen
Für Berufe, die in der Slowakei nicht reglementiert sind — z. B. viele IT-, Geschäfts- und Managementtätigkeiten — ist eine formelle Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, bevor man die Arbeit aufnimmt. Slowakische Arbeitgeber verlangen die nostrifikačná doložka (universitäre Anerkennungsbescheinigung) jedoch häufig auch für nicht reglementierte Stellen. Anders als in einigen anderen EU-Ländern erteilt die Slowakei kein einfaches Vergleichbarkeitszertifikat für nicht reglementierte Qualifikationen. Der Standardweg für sowohl reglementierte als auch nicht reglementierte Hochschulabschlüsse ist die universitäre Nostrifikácia. SAIA (die Slowakische Akademische Informationsagentur) bietet Beratung an, erteilt aber selbst keine Anerkennungsentscheidungen.
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EU-Rahmenhinweise
Die Slowakei setzt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (in der durch 2013/55/EU geänderten Fassung) durch Zákon č. 422/2015 Z.z. o uznávaní dokladov o vzdelaní a o uznávaní odborných kvalifikácií a o zmene a doplnení niektorých zákonov (Gesetz über die Anerkennung von Bildungsnachweisen und Berufsqualifikationen) um. Für die sieben Berufe des automatischen Anerkennungsregimes — Arzt, allgemein verantwortliche Krankenpflegeperson, Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme, Apotheker und Architekt — erhalten im EWR ausgebildete Fachkräfte die Anerkennung auf Vorlage des Qualifikationsdiploms ohne inhaltliche Prüfung. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen die Nostrifikácia an einer slowakischen Universität abschließen, bevor sie die Registrierung bei einer Berufskammer anstreben.
07
Warnhinweise
Seiten zur Wartezeit der Blauen Karte EU widersprechen sich
EURAXESS veröffentlicht auf unterschiedlichen Seiten sowohl eine 15-arbeitstägige als auch eine 30-arbeitstägige Wartezeit vor Antragstellung für die Stellenmeldung der Blauen Karte EU. Prüfen Sie die aktuelle Regel mit der zuständigen Vertretung oder der Ausländerpolizei, bevor Sie Reisen oder Startdaten buchen.
Englische Übersichten zur Routendauer sind nicht vollständig stimmig
Das Gesetz und die Übersicht des MZV beschreiben den Aufenthalt zur Beschäftigung weiterhin als für bis zu fünf Jahre erteilbar, während die praktische EURAXESS-Beschäftigungsseite weiterhin von maximal zwei Jahren spricht – mit Ausnahme von US-Staatsangehörigen. Nutzen Sie das Gesetz und die fallbezogene Polizeientscheidung als verlässlichere Grundlage für die Dauer.
Übersetzung und Legalisierung blockieren weiterhin viele Anträge
Ausländische Dokumente benötigen in der Regel eine slowakische Übersetzung und häufig Apostille oder Überlegalisation. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen, weshalb die Dokumentenvorbereitung weiterhin einer der einfachsten Punkte ist, an denen man Zeit verliert.
08
Offizielle Quellen
Slowakei – EU-Land
european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/slovakia_en
official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23
Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
www.employment.gov.sk/en/information-foreigners/employment/employment-third-country-national.html
official · Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23
Einreise und Aufenthalt von Ausländern in der Slowakischen Republik
www.employment.gov.sk/en/information-foreigners/entry-residence/
official · Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23
Langzeitaufenthalt von Ausländern
www.mzv.sk/en/services/information-for-foreigners/long-term-stay-of-foreigner
official · Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23
Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern (englische Übersetzung als PDF)
www.minv.sk/swift_data/source/policia/hranicna_a_cudzinecka_policia/pravne_predpisy/404-ACT-Of-21-October-2011-On-Residence-of-Foreigners-and-Amendment-and-Supplementation-of-Certain-Acts.pdf
legislation · Innenministerium der Slowakischen Republik · geprüft 2026-04-23
Beschäftigung von Ausländern
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/confirmation-possibility-fill
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, bei einer Beschäftigung mit höherer Qualifikation (Blaue Karte EU)
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/confirmation-possibility-fill-0
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Arbeitserlaubnis
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/employment/employment-foreigners/work-permit
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Befristeter Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-6
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Befristeter Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung mit höherer Qualifikation – Blaue Karte EU
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-7
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Befristeter Aufenthalt zum Zweck von Forschung und Entwicklung (für Forschende mit Aufnahmevereinbarung)
www.euraxess.sk/slovakia/information-assistance/entry-conditions-residence-permit/third-country-nationals/staying-4
official · EURAXESS Slowakei · geprüft 2026-04-23
Work permits
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