Definition
Die Ausländerbehörde ist eine lokale Verwaltungsbehörde in Deutschland, die für die Verwaltung von Aufenthaltsangelegenheiten von Drittstaatsangehörigen zuständig ist. Nach der Einreise nach Deutschland mit einem nationalen Visum müssen sich die meisten Nicht-EU-Arbeitnehmer innerhalb der ersten Wochen nach der Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde anmelden und dort ihren formellen Aufenthaltstitel abholen. Die Behörde bearbeitet auch Verlängerungen, Statuswechsel, Anträge auf Familienzusammenführung und Anträge auf Niederlassungserlaubnis. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Stadt erheblich – in Großstädten wie Berlin und München sind die Wartezeiten oft lang.
Official name
Ausländerbehörde
Offizielle Quellen
Related terms
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Der deutsche Rechtsüberbegriff für jede formelle Aufenthaltsgenehmigung, die einem Ausländer erteilt wird, und umfasst die befristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie die Blaue Karte EU.
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BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die zentrale deutsche Behörde für die Umsetzung der Einwanderungspolitik, die Anerkennung von Qualifikationen für bestimmte Verfahren und die Asylbearbeitung.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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