Work in Europe

Institutionen

Ausländerbehörde

Die lokale deutsche Behörde, die für die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnisanträgen, Verlängerungen und verwandten Einwanderungsangelegenheiten für Nicht-EU-Staatsangehörige zuständig ist.

institution

Definition

Die Ausländerbehörde ist eine lokale Verwaltungsbehörde in Deutschland, die für die Verwaltung von Aufenthaltsangelegenheiten von Drittstaatsangehörigen zuständig ist. Nach der Einreise nach Deutschland mit einem nationalen Visum müssen sich die meisten Nicht-EU-Arbeitnehmer innerhalb der ersten Wochen nach der Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde anmelden und dort ihren formellen Aufenthaltstitel abholen. Die Behörde bearbeitet auch Verlängerungen, Statuswechsel, Anträge auf Familienzusammenführung und Anträge auf Niederlassungserlaubnis. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Stadt erheblich – in Großstädten wie Berlin und München sind die Wartezeiten oft lang.

Official name

Ausländerbehörde

Offizielle Quellen

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