Definition
Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine von nationalen Einwanderungs- oder Ausländerbehörden ausgestellte Genehmigung, die einem Nichtstaatsangehörigen das Recht einräumt, für eine bestimmte Dauer und in der Regel für einen bestimmten Zweck (z. B. Beschäftigung, Familienzusammenführung, Studium oder Selbstständigkeit) im ausstellenden Land zu leben. In EU-Mitgliedstaaten werden Aufenthaltserlaubnisse für Drittstaatsangehörige sowohl durch nationales Recht als auch durch EU-Richtlinien geregelt. Der Aufenthaltstitel hat in der Regel die Form einer Chipkarte oder eines Klebeetiketts und muss vor Ablauf verlängert werden. In Deutschland wird er als Aufenthaltstitel bezeichnet; in Frankreich als titre de séjour; in Spanien als tarjeta de residencia. Unbefristete oder langfristige Varianten (wie die EU-Daueraufenthaltserlaubnis) können nach einer Wartezeit erteilt werden.
Official name
Residence Permit
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Der deutsche Rechtsüberbegriff für jede formelle Aufenthaltsgenehmigung, die einem Ausländer erteilt wird, und umfasst die befristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie die Blaue Karte EU.
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Nationales Visum
National Visa (Category D)
Ein von einem Schengen- oder EU-Mitgliedstaat ausgestelltes Langzeitvisum (Visum der Kategorie D) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, das an einen bestimmten Zweck wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gebunden ist.
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