Work in Europe

Qualification recognition

Recognising qualifications in Frankreich

Frankreich betreibt ein zweigleisiges Anerkennungssystem. Die Vergleichbarkeit akademischer Abschlüsse wird von France Éducation International (FEI), der französischen ENIC-NARIC-Stelle, bearbeitet, die eine Attestation de comparabilité ausstellt, aus der hervorgeht, wie sich eine ausländische Qualifikation auf das französische System bezieht. Reglementierte Berufe verfügen jeweils über eine designierte zuständige Behörde – in der Regel eines der berufsständischen Ordres –, die ausländische Qualifikationen nach der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG (umgesetzt durch den Code des professions und die Loi 2016-41) beurteilt. Die Behörde muss innerhalb von vier Monaten nach vollständiger Antragstellung eine Entscheidung treffen. Für die sieben Berufe mit automatischer Anerkennung – Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Pflegefachkraft, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – erhalten im EWR ausgebildete Fachkräfte die Anerkennung auf Vorlage ihrer Befähigungsnachweise ohne inhaltliche Vergleichsprüfung. Drittstaatsangehörige müssen den allgemeinen Anerkennungsweg über den jeweiligen Ordre beschreiten.

01

Anerkennungsstellen

France Éducation International (FEI) — French ENIC-NARIC Centre

Akademisch

Die offizielle französische ENIC-NARIC-Stelle zur Bewertung ausländischer akademischer Qualifikationen. Sie stellt die Attestation de comparabilité aus, die beschreibt, wie ein ausländischer Abschluss im Verhältnis zum französischen Hochschulsystem einzuordnen ist. Dieses Dokument ist keine formelle Äquivalenzentscheidung, wird von Arbeitgebern und Zulassungsstellen jedoch häufig zur Beurteilung ausländischer Bewerber herangezogen.

www.france-education-international.fr/en/expertise/enic-naric

France Compétences

Beruflich

Öffentliche Behörde, die den nationalen Rahmen für berufliche Qualifikationen (RNCP – Répertoire National des Certifications Professionnelles) reguliert. Verwaltet die Registrierung beruflicher Zertifizierungen und stellt über das RNCP-Register Vergleichbarkeitsinformationen für ausländische Berufsqualifikationen bereit.

www.francecompetences.fr

Conseil National de l'Ordre des Médecins

Reglementierter Beruf

Nationales Leitungsgremium für den Arztberuf in Frankreich. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer ärztlicher Qualifikationen, einschließlich der Prüfung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG, sowie für die Registrierung, die vor der Berufsausübung jedes Arztes erforderlich ist. Antragstellende müssen sich beim Conseil de l'Ordre des Departements ihrer geplanten Praxisstelle registrieren.

www.conseil-national.medecin.fr

Conseil National de l'Ordre des Architectes

Reglementierter Beruf

Nationales Leitungsgremium für den Architekturberuf. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Architekturqualifikationen und die Registrierung von Architekten. Antragstellende mit nicht-französischen Qualifikationen müssen beim Ordre eine Entscheidung über eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang beantragen, bevor sie den geschützten Titel Architecte führen dürfen.

www.architectes.org

02

Reglementierte Berufe

Beruf Zuständige Stelle Anerkennungstyp
Medizin (Médecin) Conseil National de l'Ordre des Médecins Automatisch (EU-Richtlinie)
Zahnmedizin (Chirurgien-Dentiste) Conseil National de l'Ordre des Chirurgiens-Dentistes Automatisch (EU-Richtlinie)
Pharmazie (Pharmacien) Conseil National de l'Ordre des Pharmaciens Automatisch (EU-Richtlinie)
Pflege (Infirmier/Infirmière) Conseil National de l'Ordre des Infirmiers Automatisch (EU-Richtlinie)
Veterinärmedizin (Vétérinaire) Conseil National de l'Ordre des Vétérinaires Automatisch (EU-Richtlinie)
Hebammenwesen (Sage-Femme) Conseil National de l'Ordre des Sages-Femmes Automatisch (EU-Richtlinie)
Architektur (Architecte) Conseil National de l'Ordre des Architectes Automatisch (EU-Richtlinie)
Recht (Avocat) – Nicht-EU-Anwälte Conseil National des Barreaux Nur national

03

Anerkennungsverfahren

1

Prüfen, ob Ihr Beruf in Frankreich reglementiert ist

Prüfen Sie die offizielle französische Liste reglementierter Berufe über Service-Public.fr oder France Éducation International. Reglementierte Berufe erfordern eine formelle Anerkennung durch die zuständige Behörde, bevor Sie die Berufstätigkeit aufnehmen dürfen. Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, kann FEI eine Attestation de comparabilité für die Verwendung durch Arbeitgeber ausstellen; eine formelle Anerkennungsentscheidung ist dann nicht erforderlich.

2

Zuständige Behörde ermitteln

Für reglementierte Berufe ist die zuständige Behörde der nationale Ordre des jeweiligen Berufs (beispielsweise der Ordre des Médecins für Ärzte, der Ordre des Architectes für Architekten). Für die rein akademische Abschlussvergleichbarkeit ist France Éducation International die zuständige Stelle. Wenden Sie sich direkt an den Ordre, um berufssspezifische Dokumentenanforderungen zu klären.

3

Unterlagen zusammenstellen und übersetzen lassen

Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen gehören: Originalabschlusszeugnis und amtliche Zeugnisse, eine beglaubigte Übersetzung ins Französische durch einen vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté), eine Kopie des Reisepasses oder Ausweisdokuments, ein ausführlicher Lebenslauf sowie eine Apostille oder Legalisation des Abschlusszeugnisses je nach Ausstellungsland. Einige Ordres verlangen zudem Nachweise über Berufserfahrung sowie einen Auszug aus dem Strafregister. Prüfen Sie die spezifische Dokumentenliste beim zuständigen Ordre vor der Einreichung.

4

Antrag beim zuständigen Ordre oder bei FEI einreichen

Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen an den jeweiligen Ordre des Professions oder an France Éducation International, je nach Berufsfeld. Viele Ordres akzeptieren inzwischen Online-Anträge; bei anderen sind Papierunterlagen per Post einzureichen. Die gesetzliche Vier-Monats-Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen bei der Behörde. Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf.

5

Entscheidung abwarten

Die zuständige Behörde vergleicht Ihre ausländische Qualifikation mit der französischen Referenzqualifikation für den jeweiligen Beruf. Nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG in der durch das französische Recht umgesetzten Fassung muss die Behörde für reglementierte Berufe innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags entscheiden. Mögliche Ergebnisse sind: vollständige Anerkennung (reconnaissance complète), teilweise Anerkennung mit Ausgleichsmaßnahme oder Ablehnung mit schriftlicher Begründung.

6

Erforderliche Ausgleichsmaßnahme absolvieren

Bei teilweiser Anerkennung wird von Ihnen verlangt, zwischen einer Eignungsprüfung (épreuve d'aptitude) oder einem Anpassungslehrgang (stage d'adaptation) von bis zu drei Jahren zu wählen. Inhalt und Bedingungen werden vom Ordre festgelegt. Nach erfolgreichem Bestehen oder Abschluss der Ausgleichsmaßnahme wird die vollständige Anerkennung erteilt. Für bestimmte Berufe wird möglicherweise nur eine Art von Ausgleichsmaßnahme angeboten.

7

Beim Ordre registrieren und Attestation de reconnaissance erhalten

Nach erfolgter Anerkennung müssen Sie sich beim Ordre in dem Département, in dem Sie praktizieren möchten, registrieren, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen dürfen. Der Ordre stellt eine Attestation de reconnaissance aus, die Ihr Recht zur Führung des reglementierten Titels und zur Ausübung des Berufs in Frankreich bestätigt. Bewahren Sie das Original auf – es wird von Arbeitgebern und Einwanderungsbehörden als Qualifikationsnachweis verlangt.

04

Typische Zeitrahmen

Akademische Vergleichbarkeitsbewertung durch FEI (Attestation de comparabilité) 1–3 Monate
Anerkennungsentscheidung für reglementierte Berufe (gesetzliche Höchstfrist des Ordre) Bis zu 4 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
Ausgleichsmaßnahme – Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang Bis zu 3 Jahre (Anpassungslehrgang); Eignungsprüfung in der Regel einige Monate

05

Weg für nicht reglementierte Qualifikationen

Für Berufe, die in Frankreich nicht reglementiert sind – wie Softwareentwicklung, Betriebswirtschaft und die meisten technischen oder kaufmännischen Berufe – ist eine formelle Qualifikationsanerkennung vor der Arbeitsaufnahme gesetzlich nicht erforderlich. Arbeitgeber können jedoch nach Nachweisen fragen, wie ein ausländischer Abschluss im Vergleich zum französischen System einzuordnen ist. France Éducation International (FEI) stellt als französische ENIC-NARIC-Stelle eine Attestation de comparabilité aus, aus der Niveau und Fachgebiet einer ausländischen Qualifikation im Verhältnis zum französischen Hochschulsystem hervorgehen. Dieses Dokument ist keine formelle Äquivalenzentscheidung, wird von Arbeitgebern jedoch weitgehend akzeptiert und ist bei Stellenbewerbungen oder für bestimmte Visumwege, die einen Hochschulabschluss erfordern, nützlich. Die Bewertung kann direkt über die FEI-Website beantragt werden.

06

EU-Rahmenhinweise

Frankreich setzt die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (in der durch die Richtlinie 2013/55/EU geänderten Fassung) durch den Code des professions und die Loi 2016-41 vom 26. Januar 2016 um. Die sieben Berufe mit automatischer Anerkennung – Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin, Allgemeinpflegefachkraft, Tierarzt/Tierärztin, Hebamme und Architekt/Architektin – werden für im EWR ausgebildete Fachkräfte auf Vorlage von Befähigungsnachweisen automatisch anerkannt, ohne inhaltliche Prüfung der Ausbildung. Für alle übrigen reglementierten Berufe gilt das allgemeine System: Der Ordre vergleicht die ausländische Qualifikation mit der französischen Referenzqualifikation und kann eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) auferlegen, wenn erhebliche Unterschiede festgestellt werden. Drittstaatsangehörige profitieren nicht von der automatischen Anerkennung und müssen den allgemeinen Anerkennungsweg über den zuständigen Ordre beschreiten. Die Vier-Monats-Frist und das Recht, eine Ablehnung anzufechten, gelten für alle Anerkennungswege.

07

Warnhinweise

Warnhinweis

Blaue-Karte-EU- und Talent-Darstellung befindet sich im Übergang

Frankreichs aktueller Blaue-Karte-EU-Rechtsartikel, der Service-Public-Leitfaden und die generischen Talent-Seiten sind näher zusammengerückt als zuvor, aber noch nicht vollständig harmonisiert in der Darstellung des Weges. Den genauen Visum- oder Kartenweg prüfen, den der aktuelle Weghinweis für die jeweilige Vertragslänge angibt.

Warnhinweis

Jobwechsel können eine neue Genehmigungslogik auslösen

Eine Angestellten- oder Saisongenehmigung deckt nicht automatisch jeden neuen Vertrag ab. Frankreich kann für einen neuen Beschäftigungsvertrag auf diesen Wegen eine neue Arbeitsgenehmigung verlangen, und der Titel deckt nur die Tätigkeit ab, die ihn gerechtfertigt hat.

Warnhinweis

Aufenthaltstitelsteuern steigen am 1. Mai 2026

Service Public kündigte höhere Aufenthaltskartenbeträge und VLS-TS-Steuern ab dem 1. Mai 2026 an, während mehrere Routenseiten am 23. April 2026 noch die Vorerhöhungsbeträge zeigen. Den aktuellen Zahlungsbetrag erneut prüfen, wenn der Titel tatsächlich eingereicht oder abgeholt wird.

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Offizielle Quellen

1

Frankreich – EU-Land

european-union.europa.eu/principles-countries-history/eu-countries/france_en

official · Europäische Union · geprüft 2026-04-23

2

Motif professionnel

france-visas.gouv.fr/web/france-visas/motif-professionnel

official · France-Visas · geprüft 2026-04-23

3

Activité salariée

france-visas.gouv.fr/web/france-visas/activite-salariee

official · France-Visas · geprüft 2026-04-23

4

Talents internationaux et attractivité économique

france-visas.gouv.fr/web/france-visas/passeport-talents

official · France-Visas · geprüft 2026-04-23

5

Carte talent : carte de séjour pluriannuelle d'un étranger en France

www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F16922

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

6

Travail d'un étranger en France : carte de séjour - salarié/travailleur temporaire

www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F15898

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

7

Étranger en France : carte de séjour pluriannuelle - travailleur saisonnier

www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F21516

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

8

Étranger en France : carte de séjour pluriannuelle - salarié détaché ICT

www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F33952

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

9

Autorisation de travail d'un salarié étranger en France

www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F2728

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

10

Comment faire pour embaucher un salarié étranger ?

entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/F22782

official · Entreprendre Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

11

Demander en ligne une autorisation de travail pour embaucher un salarié étranger

entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/R58908

official · Entreprendre Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

12

Article L421-11 du CESEDA

www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000051562061

legislation · Legifrance · geprüft 2026-04-23

13

Titres de séjour : augmentation du montant des taxes demandées aux étrangers à compter du 1er mai

www.service-public.gouv.fr/particuliers/actualites/A18881

official · Service Public / DILA · geprüft 2026-04-23

Work permits

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