Definition
Ein Drittstaatsangehöriger (DSA) ist jede Person, die kein Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats, eines Europäischen Wirtschaftsraum-Landes (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz ist. Drittstaatsangehörige unterliegen Einwanderungskontrollen und müssen das entsprechende Visum, die Aufenthaltserlaubnis oder die Arbeitserlaubnis einholen, um rechtmäßig in EU-Länder einreisen, dort wohnen oder arbeiten zu dürfen. EU-Einwanderungsrichtlinien und -verordnungen, einschließlich jener zur EU-Blauen Karte, zur kombinierten Erlaubnis, zu Saisonarbeitern und zu langfristig Aufenthaltsberechtigten, regeln speziell die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige.
Official name
TCN
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
Definition lesen →
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
Definition lesen →
EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
Definition lesen →
EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
European Economic Area
Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, deren Staatsangehörige Freizügigkeitsrechte in allen EWR-Ländern genießen.
Definition lesen →
Schengen-Raum
Ein Gebiet aus 29 europäischen Ländern, die an ihren gemeinsamen Grenzen Passformalitäten und Grenzkontrollen abgeschafft haben und die Freizügigkeit von Personen ermöglichen.
Definition lesen →