Definition
Eine Arbeitserlaubnis ist eine von den Behörden eines Landes erteilte formelle Genehmigung, die einem Ausländer das gesetzliche Recht einräumt, bei einem Arbeitgeber in diesem Land tätig zu sein. In vielen europäischen Ländern ist das Recht auf Arbeit heute in einem einheitlichen kombinierten Titel (der Aufenthalts- und Arbeitsrecht vereint) zusammengefasst und wird nicht mehr als gesondertes Dokument ausgestellt — so verlangt etwa die EU-Einheitsgenehmigungsrichtlinie (2011/98/EU), dass die Mitgliedstaaten ein einheitliches Antragsverfahren für einen kombinierten Aufenthalts- und Arbeitstitel einführen. Arbeitserlaubnisse können arbeitgeberspezifisch (an eine bestimmte Stelle oder einen bestimmten Arbeitgeber gebunden), berufsspezifisch oder offen sein. Sie sind von Genehmigungen zur Selbstständigkeit zu unterscheiden. Voraussetzungen wie Mindestgehälter, Arbeitsmarktprüfungen oder anerkannte Qualifikationen können erforderlich sein.
Official name
Work Permit
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
Definition lesen →
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
Definition lesen →
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Der deutsche Rechtsüberbegriff für jede formelle Aufenthaltsgenehmigung, die einem Ausländer erteilt wird, und umfasst die befristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie die Blaue Karte EU.
Definition lesen →
Gehaltsuntergrenze
Salary Threshold
Ein Mindestbruttojahres- oder -monatsgehalt, das das Stellenangebot eines Antragstellers erfüllen muss, um für eine bestimmte Arbeitserlaubnis- oder Visumskategorie in Frage zu kommen.
Definition lesen →