Definition
Der Daueraufenthalt (auch als Niederlassungsrecht oder langfristiger Aufenthaltsstatus bekannt) ist eine unbefristete Genehmigung für Nicht-Staatsbürger, ohne Zeitbeschränkung in einem Land zu leben. Er verleiht in der Regel nahezu bürgergleiche Rechte, einschließlich uneingeschränkter Erwerbstätigkeit, Zugang zu Sozialleistungen und Familienzusammenführung, ohne jedoch die Staatsbürgerschaft zu umfassen. In der EU legt die Richtlinie 2003/109/EG den Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte (LTR-EG) nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts fest. Einzelne Mitgliedstaaten haben ihre eigenen nationalen Daueraufenthaltskategorien, wie Deutschlands Niederlassungserlaubnis. Daueraufenthaltsberechtigte mit EU-langfristigem Aufenthaltsstatus können auch in andere EU-Mitgliedstaaten umziehen und dort arbeiten.
Official name
Niederlassungserlaubnis (Germany) / Carte de résident (France)
Offizielle Quellen
Related terms
Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
Definition lesen →
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Der deutsche Rechtsüberbegriff für jede formelle Aufenthaltsgenehmigung, die einem Ausländer erteilt wird, und umfasst die befristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie die Blaue Karte EU.
Definition lesen →
Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
Definition lesen →
EU Blue Card
Blaue Karte EU
Ein EU-weiter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitskräfte. Erfordert ein Stellenangebot, das ein Mindestgehalt und anerkannte Qualifikationen erfüllt.
Definition lesen →