Definition
Die Einheitliche Erlaubnis (auch: kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel) ist eine durch die EU-Richtlinie 2011/98/EU eingeführte einheitliche Genehmigung, die das Recht auf Aufenthalt und das Recht auf Erwerbstätigkeit in einer einzigen behördlichen Entscheidung und einem einzigen Dokument zusammenführt. Sie beseitigt die Notwendigkeit, dass Drittstaatsangehörige separate Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen einholen müssen. Die Erlaubnis gewährt Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern in Bereichen wie Arbeitsbedingungen, Entlohnung, soziale Sicherheit und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Bearbeitungsfristen und spezifische Zulassungskriterien variieren je nach Mitgliedstaat.
Official name
GVVA (Gecombineerde Vergunning voor Verblijf en Arbeid)
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
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Aufenthaltserlaubnis
Residence Permit
Ein offizielles Dokument oder eine Karte, das bzw. die von den Behörden eines Landes ausgestellt wird und einem Ausländer gestattet, für einen bestimmten Zeitraum und Zweck legal in diesem Land zu wohnen.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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