Definition
Eine Saisonarbeitsgenehmigung ermächtigt Nicht-EU-Angehörige, in Branchen mit zyklischem Arbeitskräftebedarf zu arbeiten – vorrangig Landwirtschaft, Gartenbau und Tourismus – für eine festgelegte Saison. Die EU-Richtlinie 2014/36/EU harmonisiert die Regelungen in den Mitgliedstaaten und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (in einigen Staaten verlängerbar auf 180 Tage). Saisonarbeitnehmer erhalten Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern hinsichtlich Entlohnung, Arbeitsbedingungen sowie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, vor der Erteilung der Genehmigung einen Unterkunftsnachweis und einen Arbeitsvertrag vorzulegen.
Offizielle Quellen
Related terms
Arbeitserlaubnis
Work Permit
Eine offizielle Genehmigung, die einem Ausländer erlaubt, in einem Land eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen; sie kann als eigenständiges Dokument oder als kombinierter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistitel ausgestellt werden.
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Arbeitsmarktprüfung
Labour Market Test
Eine Anforderung, bei der ein Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter inländischer oder EWR-Kandidat für eine Stelle verfügbar ist, bevor er einen Arbeitnehmer von außerhalb des EWR einstellen darf.
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Drittstaatsangehöriger
TCN
Eine Person, die kein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist – die primäre Bewerbergruppe für europäische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
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